E-Auto Förderprogramm 2026
Die Bundesregierung unterstützt ab 2026 wieder den Umstieg auf E-Mobilität: Privatpersonen erhalten beim Kauf oder Leasing eines neuen
Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bis zu 6.000 € Förderung – rückwirkend ab dem 01.01.2026. Jetzt informieren, passende Modelle entdecken und doppelt sparen!
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €
+5.000 € pro Kind (max. 2 Kinder) als Erhöhungsgrenze
für das Einkommen
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
Plug-in-Hybride, wenn:
> max. 60 g CO2/km oder
> mind. 80 km elektrische Reichweite
Wie hoch ist die Förderung?
3.000 € Basisförderung für reine E-Autos
1.500 € Basisförderung für Plug-in-Hybride
+ 1.000 € zusätzlich, bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €
+ 1.000 € zusätzlich, bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €
+ 500 € Zuschlag pro Kind
Ab wann und wie beantragen?
Förderstart: Rückwirkend ab dem 01.01.2026
Antragstellung: Ab Mai 2026 über ein Online-Portal
Frist: Antrag kann bis 1 Jahr nach Erstzulassung gestellt werden
Voraussetzung: Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden


