E-Auto Förderprogramm 2026

Die Bundesregierung unterstützt ab 2026 wieder den Umstieg auf E-Mobilität: Privatpersonen erhalten beim Kauf oder Leasing eines neuen

Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bis zu 6.000 € Förderung – rückwirkend ab dem 01.01.2026. Jetzt informieren, passende Modelle entdecken und doppelt sparen!

Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €

+5.000 € pro Kind (max. 2 Kinder) als Erhöhungsgrenze

für das Einkommen

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)

Plug-in-Hybride, wenn:

> max. 60 g CO2/km oder

> mind. 80 km elektrische Reichweite

Wie hoch ist die Förderung?

3.000 € Basisförderung für reine E-Autos

1.500 € Basisförderung für Plug-in-Hybride

+ 1.000 € zusätzlich, bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €

+ 1.000 € zusätzlich, bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €

+ 500 € Zuschlag pro Kind

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Ab wann und wie beantragen?

Förderstart: Rückwirkend ab dem 01.01.2026

Antragstellung: Ab Mai 2026 über ein Online-Portal

Frist: Antrag kann bis 1 Jahr nach Erstzulassung gestellt werden

Voraussetzung: Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden

Wir beraten Sie gerne!

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Christopher Rochler

Verkaufsassistent

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